Bildungsförderungen

 

Sie möchten sich weiterbilden und über finanzielle Unterstützungen informieren?

Wir geben Ihnen hier einen hilfreichen Überblick über die wichtigsten Bildungsförderungen für Erwachsene.

Tipp: Informieren Sie sich rechtzeitig über Förderungen und Voraussetzungen, oftmals  sind die Förderungen vor Kursbeginn zu beantragen. Bei der Klärung, welche Förderung für Sie passen könnte, kann Sie die Bildungsberatung NÖ (www.bildungsberatung-noe.at) unterstützen.


Bildungsförderungen in Niederösterreich

NÖ Bildungsförderung – Bildungsförderungen des Landes Niederösterreich

Das Land NÖ leistet an Personen, die an beruflichen Bildungsmaßnahmen teilnehmen unter bestimmten Voraussetzungen einen Beitrag zur Finanzierung von Bildungskosten.

Folgende Personengruppen werden gefördert:

  • ArbeitnehmerInnen in der Privatwirtschaft
  • ArbeitnehmerInnen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen
  • ArbeitnehmerInnen, die Weiterbildungsgeld beziehen
  • WiedereinsteigerInnen bis höchstens fünf Jahre nach Ende einer Karenz, die keine Leistung vom AMS erhalten haben
  • öffentlich Bedienstete in handwerklicher Verwendung (z.B. TischlerIn, ElektrikerIn, StraßenwärterIn, etc.)

Allgemeine Voraussetzungen:

  • Fallweise Hauptwohnsitz seit 6 Monaten in NÖ.
  • Die Bildungsmaßnahme muss der berufsspezifischen Weiterbildung dienen.
  • Die Bildungsmaßnahme muss bei einem zertifizierten (Ö-Cert oder NÖ-Cert) Bildungsträger absolviert werden.
  • Das monatliche Bruttoeinkommen darf die in der Richtlinie festgesetzten Höchstgrenzen nicht überschreiten.

Förderhöhe: max. 2500,-- - 3.000,-- Euro, gestaffelt nach Bruttoeinkommen.

Antragstellung: Online vor Kursbeginn!

Auszahlung: der Auszahlungsmodus richtet sich nach dem jeweiligen Förderprogramm.

Förderprogramme:

  • Bildungsförderung Neu – für berufsspezifische Weiterbildung (ausgenommen tertiäre und akademische Weiterbildungen)
  • Sonderprogramm "NÖ Weiterbildungsscheck" (für Arbeitnehmer/innen mit max.  Pflichtschulabschluss; Personen mit max. Pflichtschulabschluss, die seit mindestens 1 Jahr als Ein-Personen-Unternehmen tätig sind; Arbeitnehmer/innen mit einem formal nicht anerkanntem beruflichen Abschluss im Ausland, die als Hilfskräfte tätig sind).
  • Sonderprogramm „Berufsreifeprüfung“
  • Sonderprogramm „Arbeitswelt 4.0 – Fit für Digitalisierung“ (auch Umschulung)
  • Sonderprogramm „Pflege und Soziales
  • Sonderprogramm „NÖ Lehre Plus“
  • Sonderprogramm "Fachkräfte" - NÖ Bildungsförderung

Bitte beachten Sie, dass je nach Förderprogramm die Bestimmungen, Voraussetzungen und die Förderhöhe leicht von den allgemeinen Voraussetzungen abweichen können. Informieren sie sich daher direkt online beim jeweiligen Förderprogramm:

https://www.noe.gv.at/noe/Arbeitsmarkt/Weiterbildung.html

 

Förderungen der Arbeiterkammer NÖ

Die Arbeiterkammer NÖ fördert ihre Mitglieder bei beruflicher Weiterbildung über folgende Programme:

Bildungsbonus:

Förderung von 50 % - 100% der Kursgebühren bis maximal 220,-Euro bei Kursen von verschiedenen Bildungsanbietern, die mit dem Ak-Logo gekennzeichnet sind.

  • Dienstnehmer/innen: 50 % der Kurskosten bis zu € 150,- pro Kalenderjahr
  • Kinderbetreuungsgeldbezieher/innen: 50 % bis zu € 170,- pro Kalenderjahr
  • Arbeitssuchende: 100 % bis zu € 220,-- pro Kalenderjahr
  • Mitglieder ab 50 Jahren: 50 % bis zu € 220,-- pro Kalenderjahr

Bildungsbonus spezial:

Mit dem Förderprogramm Bildungsbonus spezial werden von der AK NÖ bestimmte Weiterbildungsmaßnahmen unterstützt:

  • Gesundheit-Heimhilfe
  • Gesundheit-Pflegeassistenz/ -fachassistenz
  • Gesundheit Medizinische Assistenzberufe
  • Nostrifikation, Anerkennung, Gleichhaltung
  • Berufsreifeprüfung
  • Außerordentliche Lehrabschlussprüfung
  • Vorbereitungskurse für FH, Kolleg, Aufbaulehrgang oder Studienberechtigungsprüfung
  • Rechnungswesen (Buchhaltung, Lohnverrechnung, Kostenrechnung)

Mitglieder werden mit 400,-- bis 600,-- Euro gefördert. Je nach Programm können die Unterstützungen variieren.

AK Sozialfonds Bildung:  

Wenn aufgrund unvorhersehbarer und nicht verschuldeter Ereignisse die finanzielle Situation zum Abbrechen oder Aussetzen von Bildungsmaßnahmen nötigt, können AK Niederösterreich-Mitglieder ein Ansuchen um eine Unterstützung aus dem Sozialfonds–Bildung der AK Niederösterreich einbringen. Die Ansuchen werden von einem Ausschuss, der auch über die Mittelvergabe entscheidet, geprüft.

Voraussetzungen:

  • bestehende Mitgliedschaft zur AK Niederösterreich
  • Besuch bzw. die Aufnahme einer verbindlich angefragten Bildungsmaßnahme
  • Eintritt einer plötzlichen und unverschuldeten Notlage
  • durch den Beitrag der AK Niederösterreich muss die Beendigung der Bildungsmaßnahme realistischerweise möglich sein.

Maximale Förderhöhe: 1.500,-- Euro.

AK-extra Digitalisierungsförderungen:

Diese Förderungen gelten für EDV- und Digitalisierungskurse.

Ak extra-Digibonus:

Mit dem AK-extra Logo gekennzeichnete Kurse werden 100% der Kurskosten bis maximal 150,-- Euro (für Arbeitssuchende 220,-- Euro) gefördert.

Ak extra-Digi-Konto:

Damit werden EDV- Kurse ab 150,-- Euro mit 20 % der Kurskosten (für Arbeitssuchende mit 40 %) bis zu einem maximalen Betrag von 2500,-- Euro gefördert.

Die Förderungen der AK NÖ sind vorab selbst zu bezahlen, die oben genannten Rückerstattungen sind hier online zu beantragen: https://noe.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/foerderungen/ak_bildungsfoerderungen.html


NÖ-Stipendien

Mit der wesentlichen Zielsetzung Studierende aus Niederösterreich bestmöglich zu unterstützen, vergibt das Land Niederösterreich unter bestimmten Voraussetzungen folgende Stipendien:

  • Auslandstipendien
  • Qualifizierungsstipendien
  • Stipendien Medizin/Gesundheit
  • Weitere Stipendien wie Leistungsstipendien, Abschlussstipendien,
  • Abschlussarbeiten im Bereich „Energie, Umwelt, Klima“

Da die Richtlinien und Voraussetzungen sehr unterschiedlich sind, informieren Sie sich bitte direkt hier über das Stipendienangebot: https://www.noe-stipendien.at/stipendien/


NÖ Pflegeausbildungsprämie

Wer eine Pflegeausbildung machen will, aber nicht weiß, wie der Lebensunterhalt während der Ausbildung finanziert werden soll, bekommt nun Unterstützung: Um Pflege und Betreuung der niederösterreichischen Bevölkerung sicherzustellen, unterstützt das Land Niederösterreich an einer Pflegeausbildung Interessierte mit Euro 600,-- bzw. 420,-- pro Monat (12 x im Jahr) für die Mindestdauer der Ausbildung. 

Für Personen ohne Bezug einer Leistung der materiellen Existenzsicherung* beträgt die Höhe der NÖ Pflegeausbildungsprämie 600,-- Euro pro Monat.

Für Personen mit Bezug einer Leistung der materiellen Existenzsicherung* beträgt die Höhe der NÖ Pflegeausbildungsprämie 420,-- Euro pro Monat.

Achtung: Die NÖ Pflegeausbildungsprämie und das Pflegestipendium können nicht gleichzeitig bezogen werden!

Voraussetzungen: Absolvierung von folgenden Ausbildungen:

  • Pflegeassistenz (PA)1
  • Pflegefachassistenz (PFA)1
  • Fach-Sozialbetreuer/in
  • Diplom-Sozialbetreuer/in
  • Dipl. Gesundheits- und Krankenpflege
  • Gesundheits- und Krankenpflege (FH-Bachelor).

   1 auch Ausbildungsformen, die Pflege- und Pflegefachassistenz beinhalten.  

Weitere Rahmenbedingungen:

  • Für die Beantragung der Förderung müssen Interessierte nicht in Niederösterreich wohnhaft sein.
  • Studiengebühren für die gehobene Ausbildung sind vorzufinanzieren und werden auf Antrag mit Einzahlungsnachweis refundiert.
  • Die Ausbildung muss an einer NÖ Bildungseinrichtung erfolgen.
  • aktuelle Schulbesuchs-/Inskriptionsbestätigung
  • Bereits begonnene oder in Kürze beginnende Ausbildung 

Antragstellung:

Die Prämie wird nach Antragstellung rückwirkend für 6 Monate ausbezahlt.

Detaillierte Informationen und Online-Antrag unter: https://www.foerderung-pflegeausbildung-noe.at/foerderungen/noe-pflegeausbildungspraemie/

 

Bildungsförderungen österreichweit

Studienförderungen

Es gibt zahlreiche Studienförderungen, über die Sie sich auf www.stipendium.at detailliert informieren können und die auch dort zu beantragen sind. Nutzen Sie die praktischen FAQ’s auf www.stipendium.at (Studienbeihilfenbehörde). Folgende Studienförderungen können beantragt werden:

  • Studienbeihilfe (inkl. Förderung für Studienberechtigungsprüfung)
  • Studium und Beruf: SelbsterhalterInnen-Stipendium (bis 38 J.), Studienabschluss-Stipendium (bis 41 J.)
  • Weitere Förderungen: Fahrtkostenzuschüsse, Versicherungsbeitrag, Studieren mit Kind, Studieren mit Behinderung
  • Mobilitätsstipendium (Studieren im Ausland)

  

Besondere Schulbeihilfe für Berufstätige

Diese Förderung können Sie beanspruchen, wenn Sie zumindest ein Jahr an Berufstätigkeit vorweisen und sich gegen Entfall der Bezüge auf eine abschließende Diplomprüfung oder Matura vorbereiten.

Die genaue Höhe der besonderen Schulbeihilfe wird aus einem Grundbetrag von €962,- monatlich errechnet (es erfolgt eine jährliche Anspassung).l

Detaillierte Infos erhalten Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/bildung_und_neue_medien/schule/1/Seite.1760230.html


Bildungskarenz/Bildungsteilzeit

Die Fördermodelle Bildungskarenz und Bildungsteilzeit ermöglichen eine Weiterbildung während eines Arbeitsverhältnisses. Sie bleiben weiterhin bei Ihrer Firma angestellt und erhalten vom AMS das sogenannte „Weiterbildungsgeld“.

Voraussetzungen:

  • Zustimmung des Arbeitgebers (Vereinbarung § 11 AVRAG)
  • Beschäftigung seit mindestens 6 Monaten in der Firma
  • Anwartschaft auf Arbeitslosengeld
  • Bildungsnachweise sind zu erbringen

Als Weiterbildung gilt:

Aus- und Weiterbildungen im In- und Ausland mit beruflichem Bezug - z.B. Fremdsprachen- oder fachliche Schulungen, Schul- oder Studienabschlüsse.

Bildungskarenz:

  • Dauer: max. 1 Jahr, mind. 2 Monate
  • Während der Weiterbildung erhalten Sie Weiterbildungsgeld in Höhe Ihres fiktiven Arbeitslosengeldes, jedoch mindestens den täglichen Mindestbetrag.
  • Weiterbildung im Ausmaß von mind. 20 Wochenstunden

Bildungsteilzeit:

  • Reduktion der Arbeitszeit um 25 bis 50% der Normalarbeitszeit.
  • Dauer 4 Monate bis 2 Jahre
  • Weiterbildung im Ausmaß von mind. 10 Wochenstunden
  • Pro reduzierte Arbeitsstunde erhalten Sie täglich 0,86 Euro zu Ihrem Teilzeitgehalt. Stundenbruchteile werden nicht verrechnet.

Antrag: beim AMS vor Beginn der Weiterbildung

Detaillierte Informationen zu Bildungsteilzeit und Bildungskarenz erhalten Sie hier: https://www.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/bildungsfoerderungen/Bildungskarenz.html


Pflegestipendium

Wenn Sie arbeitslos oder karenziert (Karenzierung für die Dauer der Ausbildung) sind, können Sie ein Pflegestipendium beim AMS beantragen.

Ausbildungen: 

  • Pflegeassistenz (Schule, Lehrgang; Teil-/Vollzeit)
  • Pflegefachassistenz (Schule, Lehrgang; Teil-/Vollzeit)
  • Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege (Schule; auch verkürzt)
  • Schule für Sozialbetreuungsberufe (2 Jahre, Fachprüfung)
  • Schule für Sozialbetreuungsberufe (berufsbegleitend, Fachprüfung)
  • Schule für Sozialbetreuungsberufe (3 Jahre, Diplomprüfung)
  • Schule für Sozialbetreuungsberufe (berufsbegleitend, Diplomprüfung)

Weitere Voraussetzungen:

  • das Ende der Ausbildungspflicht (18 Jahre) liegt mindestens zwei Jahre zurück.
  • Sie verfügen über einen Ausbildungsplatz im Rahmen einer Arbeitsstiftung, einer arbeitsplatznahen Qualifizierung (ANQ) oder einer Aus- und Weiterbildung.

Förderung:

  • Pflegestipendium: Beihilfe zur Deckelung des Lebensunterhaltes (DLU) in Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes oder der Notstandshilfe, mind. 1.400,-- Euro pro Monat (im Rahmen von Arbeitsstiftungen 1.300,-- Euro pro Monat).
  • Beihilfe zu den Kursnebenkosten: Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung, 100 % der Kosten, die belegt werden können. 

Die Förderung gilt für die Dauer der Ausbildung, max. 4 Jahre. Während der Ausbildung ist man unfall-, kranken- und pensionsversichert. 

Antrag und detaillierte Informationen: https://www.ams.at/arbeitsuchende/aus-und-weiterbildung/so-foerdern-wir-ihre-aus--und-weiterbildung-/pflegestipendium

 

Pflichtschulabschluß nachholen

Der Pflichtschulabschluß kann in ganz Österreich im Rahmen der Initiative Erwachsenenbildung kostenlos bei verschiedenen Kursanbieter/innen nachgeholt werden. 

Hier geht's zur Kursübersicht: https://www.alphabetisierung.at/kurssuche/

Sofern es aktuelle Angebote für das Nachholgen des Pflichtschulabschlusses gibt, finden Sie diese auch in der Kategorie Zweiter BIldungsweg hier auf Bildungsangebote.

 

Steuerliche Absetzbarkeit

Sie können Weiterbildungskosten im Rahmen des Jahresausgleichs im Bereich Werbungskosten steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist, dass Sie im entsprechenden Jahr Lohnsteuer bezahlt haben.

Absetzbar sind:

  • Kosten für Fahrten und Dienstreisen im Rahmen einer Fortbildung
  • Fortbildungs-, Aus- und Umschulungskosten
  • Fachliteratur
  • Digitale Arbeitsmittel
  • Homeoffice Kosten für ergonomische Büromöbel, Beleuchtung etc.

Detaillinformation dazu: https://erwachsenenbildung.at/bildungsinfo/kursfoerderung/11008-steuerliche-absetzbarkeit-fuer-arbeitnehmerinnen.php

 

Gesamtüberblick über Bildungsförderungen

Einen detaillierten Gesamtüberblick über Bildungsförderungen finden Sie hier: https://erwachsenenbildung.at/bildungsinfo/kursfoerderung/

 

Dieser Überblick erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Es kann mit der Auflistung keine Gewähr für die Richtigkeit der Inhalte übernommen bzw. kein Rechtsanspruch abgeleitet werden. Stand: 08/2023