Die Verwendung von Diisocyanaten ist ab 24. August 2023 in der EU - und damit auch in Österreich - nur eingeschränkt möglich.Laut der entsprechenden EU-Verordnung (1907/2206 betreffend REACH der Europäischen Kommission) dürfen chemische Produkte (Klebstoffe, Dichtungsmassen, Bauprodukte (z.B 'Fensterschäume') mit einem gesamten monomeren Diisocyanat-Gehalt von mehr als 0,1 Gewichtsprozent nur noch dann eingesetzt werden, wenn Personen, die in direkten Kontakt mit dem Material kommen, eine Schulung absolvieren. Nach dem 24. August 2023 ist daher die Anwendung dieser Produkte ohne Schulung verboten. Nach spätestens fünf Jahren muss eine entsprechende Schulung wiederholt werden.Mit dem Besuch dieses Kurses erlangen Sie den erforderlichen Nachweis im Umgang mit Diisocyanaten.Am Ende dieses Kurses erfolgt ein kurzer Wissenscheck.