Für das Bedienen von Lauf-, Bock- und Portalkranen ist gemäß Fachkenntnisnachweis-Verordnung (FK-V) (BGBl. II Nr. 13/2007) eine theoretische und praktische Ausbildung inkl. Prüfung gesetzlich vorgeschrieben. Dieser Kurs bereitet Sie optimal auf die Prüfung vor.Nach bestandener Prüfung sind Sie berechtigt alle Arten von Laufkranen, Portalkranen und flurgesteuerten Krane ohne Einschränkung hinsichtlich Tragkraft zu bedienen. Die Ausbildungsdauer ist gesetzlich festgelegt. Eine 100%ige Anwesenheit im Kurs ist vorgeschrieben.Im Teilnahmebeitrag sind die Kosten für den ersten vorgegebenen Prüfungstermin inkludiert. Nach positiver Absolvierung der Ausbildung erhalten Sie einen behördlich anerkannten Lichtbildausweis in Form einer Scheckkarte. Voraussetzung: Mindestalter 18 Jahre, Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.