Dieser Lehrgang beinhaltet die Voraussetzungen zur Ausübung des Gewerbes der Elektrotechnik eingeschränkt auf die Errichtung von Alarmanlagen gem. BGBl. II 41/2003 § 4, wenn Sie die Gewerbeberechtigung für Alarmanlagen, Brandmeldeanlagen und Zutrittskontrolle erwerben wollen. Bemerkung:Dieser Kurs ist speziell auf die Anforderungen der individuellen Befähigung in NÖ abgestimmt. Zur Erlangung des eingeschränkten Gewerbes der Elektrotechnik für die Errichtung von Alarmanlagen ist zusätzlich zum positiven Abschluss des Lehrganges ein schriftlicher Praxisnachweis erforderlich. Das Unternehmen muss während der nachgewiesenen Praxiszeit die Gewerbeberechtigung zur Errichtung von Alarmanlagen besitzen.Sollten Sie Interesse aus einem anderem Bundesland haben, empfehlen wir vorab eine Abklärung mit der jeweiligen Landesinnung (Wirtschaftskammer) bzw. den zuständigen Behörden (Magistrat, Bezirkshauptmannschaft). Voraussetzungen für den Kursbesuch sind: 1.Ein Befähigungsnachweis im Bereich Elektrotechnik, Kommunikationselektronik, Mechatronik oder 2.Absolvierung einer facheinschlägigen Hochschule, Fachhochschule, HTL oder Werkmeisterschule und eine einjährige fachliche Tätigkeit im Bereich Errichtung von Alarmanlagen oder 3.eine facheinschlägige Lehrabschlussprüfung im Bereich Elektrotechnik, Kommunikationselektronik, Elektronik, Mechatronik und eine mindestens 2-jährige fachliche Tätigkeit im Bereich Errichtung von Alarmanlagen oder 4.eine langjährige Berufserfahrung im Bereich der Errichtung von Alarmanlagen. Zum Ende dieses Lehrgangs wird nach einer positiven schriftlichen Projektarbeit und einem positiven Fachgespräch vor einer Kommission der erfolgreiche Abschluss bestätigt. Weitere Informationen:WKNÖ - Landesinnung der ElektrotechnikerWirtschaftskammer- Platz 1, 3100 St. PöltenTel.: 02742 851 - 19130 https://www.wko.at/branchen/noe/gewerbe-handwerk/elektro-gebaeude-alarm-kommunikation/start.html